Als zugelassener Betreuungsdienst mit landesrechtlich anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag sind wir zertifiziert diese Leistungen direkt mit allen Pflegekassen abzurechnen. Ab Pflegegrad 1 können unsere Leistungen mit den gesetzlichen und privaten Pflegekassen abgerechnet werden. Beihilfestellen akzeptieren unsere Rechnungen auch. Wir streben immer die Abrechnung über die Pflegekassen an. Durch die Verknüpfung verschiedener Budgets der Pflegekassen können wir Ihnen die optimale Unterstützung bieten.
Diese Budgets sind:
Pflegegrad 1-5. Monatlich 131 Euro.
Pflegebedürftige die zu Hause versorgt werden, erhalten einen Zuschuss der Pflegeversicherung von 131 Euro im Monat.
Ziel der zusätzlichen Entlastungsleistung ist es, pflegende Angehörige im Pflegealltag zu unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.
ab Pflegegrad 2 jährlich bis zu 2.528 Euro.
Wenn die Pflegeperson verhindert ist, kann ein Antrag auf Verhinderungspflege bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Gründe können sein: Krankheit, Urlaub oder eine sonstige Abwesenheit.
Die Pflegekasse übernimmt nach §39 SGB XI die Kosten für die notwendige Verhinderungspflege für maximal
2.528 Euro im Jahr.
ab Pflegegrad 2
Bei dem so genannten Umwandlungsanspruch §45a SGB XI können Sie monatlich bis zu 40% vom Budget der Pflegesachleistungen für unsere Angebote nutzen. Diese wirken sich anteilig auf das Pflegegeld aus.
Bei einem kostenlosen Erstgespräch beraten wir sie gerne, welche Möglichkeiten sie haben